Berufliche Vorsorge / Pensionskasse
BVG & Pensionskasse: Was Angestellte und Selbstständige/Freelancer in der Schweiz wissen müssen
In der Schweiz ist die berufliche Vorsorge (BVG) ein zentraler Bestandteil des Drei-Säulen-Systems. Für Angestellte ist sie obligatorisch – für Selbstständige freiwillig. Trotzdem lohnt es sich, gerade auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, die Möglichkeiten rund um das BVG und die Pensionskasse (PK) zu kennen und zu nutzen.
Was ist das BVG?
Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) regelt die zweite Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Ziel ist es, zusammen mit der AHV/IV (1. Säule), den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall abzusichern.
Für Arbeitnehmende mit einem jährlichen Einkommen ab CHF 22'680 (Stand 2025) ist die BVG-Versicherung obligatorisch. Beiträge werden paritätisch vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der maximal versicherte Jahreslohn im obligatorischen Bereich liegt bei CHF 90'720 (Stand 2025).
💡 Hinweis: Arbeitgeber haben die Möglichkeit, freiwillig höhere Beiträge zu leisten – etwa im überobligatorischen Bereich – und können damit einen attraktiven Benefit für ihre Mitarbeitenden schaffen.
Wer ist nicht BVG-pflichtig in der Schweiz? (Stand 2025)
Nicht alle Personen unterliegen der BVG-Pflicht. Laut Gesetz gibt es mehrere Gruppen, die nicht obligatorisch in der Pensionskasse versichert werden müssen – auch wenn sie in der Schweiz arbeiten.
Diese Personen sind nicht BVG-versichert:
- Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn unter CHF 22'680
→ Sie unterschreiten die BVG-Eintrittsschwelle 2025.
- Selbstständigerwerbende ohne Personal
→ Für Selbstständige ist die berufliche Vorsorge freiwillig, nicht obligatorisch.
- Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von höchstens 3 Monaten
→ Erst bei einer Verlängerung über 3 Monate hinaus greift die BVG-Pflicht.
- Familienmitglieder, die im Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten
→ Sie sind von der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgenommen – können sich aber freiwillig versichern lassen.
- Personen, die bereits mindestens 70 % (erwerbsunfähig) sind
→ Sie gelten als nicht arbeitsfähig im Sinne des BVG und sind von der Pflicht ausgenommen.
- Teilzeitangestellte mit geringem Einkommen pro Anstellung
→ Wenn der Lohn pro Arbeitsverhältnis die BVG-Grenze nicht überschreitet, greift keine Pflicht – selbst wenn mehrere kleine Jobs zusammen ein höheres Einkommen ergeben.
- Personen ohne Arbeitsverhältnis (z. B. Studierende, Nichterwerbstätige)
→ Sie zahlen zwar AHV/IV-Beiträge, sind aber nicht Teil der 2. Säule.
Die Rolle der Pensionskasse (PK)
Die Pensionskasse ist die konkrete Einrichtung, bei der das BVG umgesetzt wird. Sie verwaltet die Beiträge, investiert sie und zahlt bei Rentenbeginn eine monatliche Rente oder auf Wunsch auch einen Kapitalbezug aus.
Oft wird im Alltag synonym von BVG und PK gesprochen. Wichtig ist: Das BVG ist das Gesetz, die Pensionskasse ist die Institution.
Altersgutschriften – Beiträge steigen mit dem Alter
Die Beiträge an die Pensionskasse steigen mit dem Alter der versicherten Person. Diese sogenannten Altersgutschriften sind gesetzlich festgelegt:
- 25–34 Jahre: 7%
- 35–44 Jahre: 10%
- 45–54 Jahre: 15%
- 55–64/65 Jahre: 18%
Je älter jemand ist, desto mehr wird einbezahlt – das soll den späteren Kapitalbedarf abdecken.
Was ist der Unterschied zwischen BVG vs. Pensionskasse?
Viele verwenden BVG und Pensionskasse (PK) als Synonyme – aber es ist nicht dasselbe.
- BVG steht für das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge. Es legt die Regeln und Mindeststandards für die berufliche Vorsorge fest – z. B. wer versichert werden muss, welche Leistungen mindestens garantiert sind oder wie hoch die Beiträge sein sollen.
- Die Pensionskasse ist die konkrete Vorsorgeeinrichtung, bei der Arbeitgebende und Arbeitnehmende versichert sind. Sie verwaltet die Beiträge, investiert das Vorsorgekapital und zahlt später Renten oder Kapital aus.
BVG für Selbstständige – sinnvoll trotz Freiwilligkeit
Selbstständige sind vom BVG nicht automatisch erfasst. Trotzdem können sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen – entweder über den Verband, dem sie angehören, oder über eine Sammelstiftung.
Warum das sinnvoll sein kann:
- Steuerliche Vorteile: Beiträge an die PK können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Risikoversicherung: Schutz bei Invalidität und Todesfall.
- Kapitalaufbau für die Pensionierung.
BVG-Leistungen: Altersrente, Invalidität und Todesfall
Die Pensionskasse deckt drei Hauptrisiken ab:
- Altersvorsorge: Auszahlung einer lebenslangen Rente oder Kapital bei Pensionierung.
- Invaliditätsrente: Wenn eine Person aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann.
- Hinterlassenenrente: Für Ehepartner oder Kinder im Todesfall.
Was Arbeitgeber beachten müssen
Für Unternehmen in der Schweiz ist der Anschluss an eine Pensionskasse Pflicht, sobald Angestellte eingestellt werden, die BVG-pflichtig sind. Es lohnt sich, die Wahl der richtigen PK sorgfältig zu prüfen – Leistungen, Gebührenstruktur und Flexibilität unterscheiden sich teils stark.
Beispiel: BVG-Berechnung 2025
Ausgangslage
- Arbeitnehmerin: 42 Jahre alt
- Jahreslohn (Bruttolohn): CHF 80'000
- Beschäftigungsgrad: 100 %
- Arbeitgeber nutzt nur das BVG-Obligatorium (keine überobligatorischen Leistungen)
Schritt 1: Koordinationsabzug berechnen
- Koordinationsabzug 2025: CHF 26'460
- Versicherter Lohn:
CHF 80'000 (Bruttolohn) – CHF 26'460 (Koordinationsabzug) = CHF 53'540
👉 Nur dieser versicherte Lohn wird für die BVG-Beiträge verwendet.

Schritt 2: Altersgutschrift berechnen
- Alter der Person: 42 Jahre
→ Altersgutschrift gemäss BVG: 10 % (für Altersgruppe 35–44 Jahre)
- Jährlicher BVG-Beitrag:
10 % von CHF 53'540 = CHF 5'354

Schritt 3: Aufteilung der Beiträge
Die BVG-Beiträge werden paritätisch aufgeteilt:
- Arbeitgeber-Anteil (mind. 50 %): CHF 2’677
- Arbeitnehmer-Anteil: CHF 2’677
👉 Je nach Arbeitgeber kann der Arbeitgeber auch mehr als 50 % übernehmen.

Schritt 4: Zusätzliche Beiträge für Risikoleistungen
Neben den Altersgutschriften fallen zusätzliche Beiträge für:
- Invalidenversicherung
- Hinterlassenenleistungen
- Verwaltungskosten
Diese variieren je nach Pensionskasse. Typischer Gesamtbeitrag (inkl. Risiko und Verwaltung): ca. 12–18 % des versicherten Lohns.
Fazit
Ob angestellt oder selbstständig: Die berufliche Vorsorge ist ein zentrales Element der finanziellen Sicherheit in der Schweiz. Wer sich rechtzeitig damit befasst, nutzt nicht nur gesetzliche Pflichten optimal aus, sondern schafft auch wertvolle finanzielle Reserven für die Zukunft.