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Erwerbsersatzordnung

Was ist die Erwerbsersatzordnung (EO)?

Die Erwerbsersatzordnung (EO) ist ein zentrales Element der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie springt ein, wenn Erwerbstätige aufgrund von Mutterschaft, Militär- oder Zivildienst vorübergehendnicht arbeiten können. Die EO sichert in diesen Fällen einen Teil desEinkommens und hilft, finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Wann greift die Erwerbsersatzordnung (EO)?

Die EO kommt in drei Hauptsituationen zum Einsatz:

a) Mutterschaft

  • Sichert das Einkommen während des Mutterschaftsurlaubs (14 Wochen)
  • Wird zusätzlich zu allenfalls bestehenden betrieblichen Leistungen ausgezahlt

b) Militärdienst

  • Ersetzt einen Teil des Lohnausfalls während der Dienstpflicht
  • Gilt für Wehrdienst, Wiederholungskurse und Zivilschutz

c) Zivildienst

  • Gleicht  das fehlende Erwerbseinkommen während des Einsatzes aus
  • Wird  zusätzlich zur Zivildienst-Entschädigung gezahlt

Wer hat Anspruch auf EO-Leistungen?

Voraussetzungen für den Bezug:

  • Arbeitnehmer & Selbstständige, die in der Schweizarbeiten
  • Mindestens 5 Monate in den letzten 12 Monaten vor demLeistungsfall versichert gewesen sein
  • Registrierung bei einer EO-Ausgleichskasse (z. B.AHV-Ausgleichskasse)

Achtung:

  • Nicht  versichert sind Personen im Rentenalter oder     mit unbefristeter Arbeitsunfähigkeit
  • Ausländer/innen müssen     eine gültige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung haben

Welche Leistungen bietet die EO?

Die Erwerbsersatzordnung (EO) bietet finanzielle Unterstützung bei Erwerbsausfällen infolge von Mutterschaft, Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst. Sie stellt sicher, dass versicherte Personen während dieser speziellen Lebensphasen ein gesichertes Einkommen erhalten – unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder teilzeitbeschäftigt sind.

a) Mutterschaftsentschädigung

  • Dauer: 14 Wochen (98 Tage)
  • Höhe: 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens (max. 220 CHF/Tag)
  • Ausnahme: Bei tieferen Einkommen gibt es Mindestbeträge

b) Militär- und Zivildienst-Entschädigung

  • Höhe: 80% des wegfallenden Lohns (max. 220 CHF/Tag)
  • Dauer: Für die gesamte Dienstzeit

c) Selbstständige & Teilzeitbeschäftigte

  • Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen  Erwerbseinkommens
  • Selbstständige müssen ihre Einkünfte nachweisen

Wie beantragt man EO-Leistungen?

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Antragsformular  besorgen (bei der AHV-Ausgleichskasse oder online)
  2. Arbeitgeberbestätigung einholen (für Angestellte)
  3. Einkommensnachweise bereitlegen (Lohnausweise, Selbstständigen-Rechnungen)
  4. Antrag einreichen (per Post oder Online-Portal)
  5. Auszahlung erfolgt monatlich

Wichtig:

  • Mutterschaft: Antrag vor oder spätestens nach der Geburt stellen
  • Militär/Zivildienst: Antrag vor Dienstantritt einreichen

Aktuelle Neuerungen (2024/2025)

Die Erwerbsersatzordnung (EO) wird kontinuierlich weiterentwickelt, um gesellschaftlichen Veränderungen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Für die Jahre 2024 und 2025 zeichnen sich folgende Neuerungen und Entwicklungen ab:

Erhöhung der Maximalleistung

Die EO-Leistungen wurden per 2024 an die gestiegene Teuerung angepasst. Der maximale Taggeldsatz wurde entsprechend erhöht und liegt neu bei CHF 220 pro Tag, was insbesondere bei Mutterschafts-, Vaterschafts- und Betreuungsgeld relevant ist. Damit soll der Einkommensverlust besser abgefedert und eine gerechtere Absicherung gewährleistet werden.

Digitalisierung der Antragsprozessen

in weiterer Schritt Richtung Bürokratieabbau: Immer mehr EO-Leistungen können digital beantragt werden. Online-Portale der AHV-Ausgleichskassen ermöglichen eine einfachere und schnellere Einreichung von Anträgen. Auch Arbeitgeber und Selbstständige profitieren von vereinfachten Prozessen und besserer Nachverfolgbarkeit.

Geplante Ausweitung auf Pflegeeltern (in Diskussion)

Aktuell wird auf politischer Ebene diskutiert, ob bestimmte EO-Leistungen – z. B. Betreuungsentschädigungen – künftig auch für Pflegeeltern geöffnet werden sollen. Damit würde ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichbehandlung und Unterstützung in verschiedenen Familienkonstellationen erfolgen. Ein konkreter Entscheid steht noch aus.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich EO und Arbeitgeberleistungen kombinieren?

→Ja, die EO wird zusätzlich zu betrieblichenLohnfortzahlungen ausgezahlt.

Was passiert, wenn ich während des Militärdiensteskrank werde?

→ Dann greift die Militärversicherung,nicht die EO.

Gilt die EO auch für Adoptiveltern?

→Ja, seit 2021 gibt es auch für Adoptiveltern 14 WochenEntschädigung.

Fazit: Warum die EO wichtig ist

Die Erwerbsersatzordnung (EO) isteine entscheidende finanzielle Stütze für:
✔ Mütter während des Mutterschaftsurlaubs
✔ Wehrpflichtige im Militär- oder Zivildienst
✔ Selbstständige, die keinen Lohnfortzahlungsanspruch haben