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Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz ist ein zentrales Element der sozialen Sicherheit. Sie bietet Schutz, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise einschränkt. Ihr Ziel ist es, betroffene Personen möglichst frühzeitig zu unterstützen – sei es durch berufliche Eingliederung oder finanzielle Leistungen. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige rund um die IV, ihre Leistungen, Beiträge und was duals Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständiger beachten musst.

Was ist die Invalidenversicherung?

Die Invalidenversicherung(IV) ist Teil der ersten Säule des SchweizerSozialversicherungssystems und verpflichtet für alle Personen mit Wohnsitz inder Schweiz – egal ob angestellt, selbstständig oder nicht erwerbstätig.

Ziel der IV ist es, dieExistenzgrundlage von Menschen zu sichern, die durch Krankheit, Unfall oderangeborene Beeinträchtigungen dauerhaft oder längere Zeit in ihrerErwerbsfähigkeit eingeschränkt sind.

Was macht die Invalidenversicherung?

Die IV verfolgt den Grundsatz: Eingliederung vor Rente. Das heisst, sie setzt alles daran, die betroffene Person wieder ins Berufsleben zu integrieren, bevor eineRente gesprochen wird.

Leistungen der IV Schweiz im Überblick:

  • Früherkennung  & Frühintervention
  • Eingliederungsmassnahmen (z. B. Umschulung, Coaching, Arbeitsplatzanpassung)
  • Hilfsmittel für den Alltag oder den Beruf
  • Taggelder während der Eingliederung
  • IV-Rente, wenn die Eingliederung nicht möglich ist

Wie hoch sind IV-Beiträge in der Schweiz?

Die IV-Beiträge sind in den allgemeinen Sozialversicherungsbeitrag integriert.

  • Total:     1.4 % des Bruttolohnes
       
    • 0.7 %      vom Arbeitgeber
    •  
    • 0.7 %      vom Arbeitnehmer

Bei Selbstständig erwerbenden ist der IV-Beitrag einkommensabhängig und wird gestaffelt:

  • Bei     Einkommen unter CHF 9'800 jährlich: beitragsfrei
  • Bei     höherem Einkommen: abgestufte Beiträge bis max. 1.4 %

Auch nicht erwerbstätigePersonen (z. B. Studierende, Hausfrauen/-männer) sindbeitragspflichtig und müssen mindestens CHF 514 pro Jahr (Stand2025) entrichten.

Als Selbstständiger IV-versichert – was beachten?

Auch Freelancer und Selbstständig erwerbende sind grundsätzlich IV-pflichtig – aber nur, wenn sie bei der AHV-Ausgleichskasse korrekt als selbstständig gemeldet sind. Die IV-Beiträge werden auf Basis des deklarierten Reingewinns berechnet und sind einkommensabhängig.

Wichtige Punkte für Selbstständige:

  • AHV-Registrierung ist Voraussetzung für IV-Versicherung
  • Beiträge richten sich nach dem deklarierten Reingewinn
  • Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit – eine private Taggeldversicherung ist dringend empfohlen
  • Unklare Meldungen oder Beitragslücken können im Ernstfall bedeuten: kein  Anspruch auf IV-Leistungen!

 

Wichtig: Freelancer müssen sich selbst um die Beitragszahlungen kümmern – es gibt keinen Arbeitgeber, der das übernimmt. Auch eine freiwillige Zusatzversicherung (z. B. für Krankentaggeld) ist empfehlenswert, da es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt.

Wie wird der Invaliditätsgrad berechnet?

Der Invaliditätsgrad bestimmt, ob und in welchem Umfang eine IV-Rente ausbezahlt wird. Berechnet wird er anhand eines Einkommensvergleichs:

  • Verdienst  ohne Invalidität vs. Verdienst mit  Invalidität
  • Daraus ergibt sich ein Prozentsatz:

Invaliditätsgrad -->Rentenanspruch

ab 40 % -->Viertelsrente

ab 50 % -->Halbe  Rente

ab 60 % -->Dreiviertelrente

ab 70 % -->Volle  Rente

Fristen und Meldepflichten

Wer länger als 30 Tage arbeitsunfähig ist oder innert eines Jahres wiederholt ausfällt, sollte möglichst früh eine Meldung bei der IV-Stelle machen. Idealerweise innerhalb der ersten 6 Monate.

Je früher die IV eingeschaltet wird, desto grösser die Chancen auf erfolgreiche Wiedereingliederung.

Invalidenversicherung für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, die IV-Beiträge korrekt über die Lohnabrechnung abzurechnen (1.4 % des Bruttolohnes, jezur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Bei längerem Ausfall einesMitarbeitenden sollte frühzeitig gehandelt werden: Mit Zustimmung der betroffenen Person kann eine Frühinterventionsmeldung bei der Invalidenversicherung gemacht werden. Zudem unterstützt die Invalidenversicherung Arbeitgeber aktiv bei der Wiedereingliederung, z. B. durch Jobcoaching oder Lohnzuschüsse. Eine gute Zusammenarbeit kann helfen, Kündigungen zu vermeiden und Know-how im Betrieb zu halten.

Invalidenversicherung und Payroll – was Unternehmen beachten müssen

Die Invalidenversicherung ist ein fester Bestandteil der Lohnabrechnung in der Schweiz. Für Unternehmen, Payroll-Verantwortliche und HR ist es entscheidend, dass die Beiträge korrekt und fristgerecht abgerechnet werden.

Für die Payroll wichtig:

  • IV-Anteil: 1.4 %, hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt
  • Lohnabrechnungen müssen transparent und regelkonform sein
  • Löhne korrekt deklarieren = Grundlage für spätere Leistungsansprüche
  • In der monatlichen Abrechnung mit der AHV-Ausgleichskasse sind auch die IV-Beiträge enthalten

Arbeitgeber sollten:

  • Mitarbeitende mit längeren Ausfällen aktiv begleiten
  • Bei Bedarf Frühinterventionsmeldungen einreichen
  • Gut dokumentieren und sich mit der IV-Stelle vernetzen

Arbeitnehmer sollten:

  • Ihre Rechte kennen (z. B. auf Eingliederung, Rente, Hilfsmittel)
  • Möglichst früh einen Antrag stellen, wenn keine Besserung eintritt
  • Sämtliche ärztlichen Dokumente aufbewahren

Einsprache und Rechtsmittel

Nicht jeder IV-Entscheid ist korrekt – wer sich benachteiligt fühlt, kann Einsprache erheben.Danach ist auch der Weg ans kantonale Versicherungsgericht offen.Wichtig: Fristen unbedingt einhalten (meist 30 Tage ab Zustellung).

Unterschied zwischen IV und AHV

  • IV schützt bei Invalidität vor dem Rentenalter
  • AHV zahlt Altersrenten ab dem ordentlichen Rentenalter

Wird jemand IV-beziehend und erreicht das Rentenalter, wird die IV-Rente automatisch in eine AHV-Rente umgewandelt

 

Fazit

Die Invalidenversicherung in der Schweiz bietet nicht nur finanzielle Hilfe im Ernstfall, sondern auch gezielte Unterstützung zur beruflichen Wiedereingliederung. Ob IV-RenteEingliederungsmassnahmen oder Unterstützung für Arbeitgeber – das System ist breit aufgestellt, aber oft auch komplex.

Wichtig ist:

  • Beiträge korrekt zahlen (auch als Selbstständiger oder Nichterwerbstätiger)
  • Frühzeitig handeln bei gesundheitlichen Einschränkungen
  • Beratung suchen und sich aktiv mit der IV-Stelle austauschen

So stellst du sicher, dass du oder deine Mitarbeitenden im Ernstfall optimal abgesichert sind.