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Unfallversicherung

Unfallversicherung in der Schweiz einfach erklärt (2025)

In der Schweiz ist die Unfallversicherung gesetzlich geregelt – durch das sogenannte UVG Gesetz. Sie schützt Angestellte bei Berufsunfällen und Freizeitunfällen. Doch wer genau ist versichert, was wird gedeckt, und was gilt für Selbstständige? Hier findest du alles, was du zur Unfallversicherung in der Schweiz 2025 wissen musst.

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Was ist die UVG?

Die UVG (Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz) ist eine obligatorische Sozialversicherung, die Arbeitnehmende in der Schweiz bei Unfällen schützt – egal ob im Job oder in der Freizeit. Sie übernimmt medizinische Kosten, sichert Löhne bei Arbeitsunfähigkeit und bietet Rentenleistungen bei Invalidität oder Todesfall.

Zwei Arten von Unfällen sind versichert:

  • Berufsunfall (BU): Passiert bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg.
  • Nichtberufsunfall (NBU): Passiert in der Freizeit, z. B. beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen.
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Wer ist in der Schweiz UVG-pflichtig versichert?

Alle Personen mit einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz gelten grundsätzlich als UVG-versichert, sobald sie gegen Lohn tätig sind – auch wenn es sich nur um ein Praktikum oder ein paar Arbeitstage handelt.

Dazu gehören unter anderem:

  • Festangestellte in allen Branchen
  • Praktikantinnen, Volontäre und Schnupperlernende
  • Lehrlinge und Lernende
  • Heimarbeitende
  • Personen in Invaliden- oder Lehrwerkstätten, sofern ein Arbeitsverhältnis besteht
  • Arbeitslose, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen oder Taggelder der Arbeitslosenversicherung erhalten

👉 UVG-Versicherung beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Wer durchschnittlich mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist zusätzlich gegen Freizeitunfälle versichert.

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Wer ist nicht obligatorisch unfallversichert?

Nicht alle in der Schweiz tätigen Personen fallen unter die UVG-Pflicht. In bestimmten Fällen ist die Unfallversicherung freiwillig oder nicht vorgesehen.

Nicht UVG-versichert sind u. a.:

  • Selbstständigerwerbende ohne Angestellte
  • Familienangehörige, die unbezahlt mitarbeiten oder keine AHV-Beiträge leisten (z. B. in Landwirtschaftsbetrieben)
  • Mitglieder von Verwaltungsräten, wenn sie nicht operativ tätig sind
  • Milizfeuerwehrleute und bestimmte Ehrenämter, ohne vertragliche Anstellung
  • Personen, die in öffentlichen Gremien oder Kommissionen tätig sind, ohne Lohn
  • Sportler und Trainer, die nur eine geringe Entschädigung erhalten (unter CHF 9'800 pro Jahr, das entspricht zwei Dritteln der minimalen AHV-Jahresrente 2025)
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Ist die UVG für Selbstständige sinnvoll?

Auch wenn Selbstständige nicht automatisch unter das UVG Gesetz Schweiz fallen, ist eine Unfallversicherung für sie enorm wichtig. Denn nach einem Unfall gibt es keine Lohnfortzahlung, keine Spitaldeckung in der Privatabteilung und keine Erwerbsausfallentschädigung – es sei denn, sie sind freiwillig versichert.

Selbstständige können sich freiwillig UVG-versichern:

  • Über den gleichen Versicherer wie ihr Personal (z. B. SUVA oder Privatversicherung)
  • Unter bestimmten Bedingungen auch mit Wohnsitz im EU/EFTA-Raum

👉 Für Freelancer und Kleinunternehmer: Eine freiwillige UVG ist dringend zu prüfen, besonders bei körperlich aktiver Arbeit.

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Welche Leistungen deckt die UVG?

Die UVG übernimmt weit mehr als nur Arztkosten – sie sichert Einkommen, zahlt bei Langzeitschäden und schützt Angehörige.

Folgende Leistungen sind gedeckt:

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit (80 % des versicherten Lohns, ab dem 3. Tag)
  • Invalidenrenten bei bleibender Erwerbsminderung
  • Integritätsentschädigung bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Hinterlassenenrenten für Ehepartner und Kinder im Todesfall
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Wie hoch sind die UVG-Prämien 2025?

Die UVG-Prämien hängen vom Lohn, dem Risiko der Tätigkeit und der Versicherungslösung ab.

Durchschnittliche Prämien:

  • BU (Berufsunfall): Je nach Branche 0.2 % bis 5 % des Lohns
  • NBU (Freizeitunfall): Durchschnittlich 1.3 % bis 3.0 % der Lohnsumme

BU-Prämien zahlt der Arbeitgeber, NBU-Prämien meistens der Arbeitnehmer.

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Wo müssen Arbeitnehmende unfallversichert werden?

Je nach Tätigkeit und Branche müssen Arbeitgebende ihre Angestellten entweder bei der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) oder bei einem anderen zugelassenen UVG-Versicherer anmelden.

Das hängt vom Betriebszweck ab:

  • Betriebe mit erhöhtem Unfallrisiko (z. B. Bau, Industrie, Transport, Gesundheitswesen, Personalverleih) sind in der Regel obligatorisch bei der Suva versichert.
  • Alle anderen Unternehmen können ihre Mitarbeitenden bei einem Privatversicherer, einer öffentlichen Unfallversicherungskasse oder einer anerkannten Krankenkasse mit UVG-Berechtigung versichern.

Wird keine Versicherung abgeschlossen – obwohl sie vorgeschrieben wäre – greift im Schadensfall die Ersatzkasse UVG. Diese leistet zwar die gesetzlichen Zahlungen, fordert aber alle Kosten vom Arbeitgeber zurück – inklusive Verzugszinsen und Verwaltungsaufwand.

👉 Fazit für Unternehmen: Klärt frühzeitig ab, ob euer Betrieb unter die Suva fällt oder eine andere Versicherungslösung nötig ist. Die Verantwortung liegt bei euch.

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UVG 2025 – Was ist aktuell wichtig?

  • Der maximal versicherte Jahreslohn liegt bei CHF 148’500 (Stand 2025)
  • NBU-Versicherung gilt ab durchschnittlich 8 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber
  • Digitale Lösungen vereinfachen die UVG-Anmeldung und Lohnabzüge deutlich
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Fazit: UVG ist Pflicht, Schutz – und für Selbstständige eine Verantwortung

Die UVG schützt Arbeitnehmende umfassend – gesetzlich, verlässlich und existenzsichernd. Für Arbeitgebende bedeutet das: Pflicht ernst nehmen, Zuständigkeit klären und alles sauber dokumentieren. Für Selbstständige: Unfallversicherung aktiv prüfen und bei Bedarf freiwillig versichern lassen.

Unsere Software unterstützt Firmen in der Schweiz dabei, UVG-relevante Prozesse gesetzeskonform, automatisiert und effizient abzuwickeln – egal ob KMU oder wachsendes Team.