Spesen sind geschäftlich bedingte Auslagen, die Mitarbeitende im Rahmen ihrer beruflichenTätigkeit tätigen. Diese Ausgaben werden vom Arbeitgeber zurückerstattet– steuerfrei, wenn sie den Kriterien der Steuerbehörden entsprechen. Als Spesen gelten unter anderem:
Wichtig: DieSpesen müssen notwendig, verhältnismässig und klar geschäftsbezogen sein. Nur dann gelten sie als steuerfreie Spesen und dürfen separat zur Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
Nur wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, gelten die Spesen als steuer- und sozialversicherungsfrei und dürfen separat zur Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
Fehlt einer dieser Punkte, droht die Umqualifikation der Zahlung alsLohnbestandteil – mit entsprechenden Beitragsfolgen für AHV, ALV, BVG und Steuern.
Sozialversicherungsfreie Spesen sind Rückvergütungen von effektiven, berufsbedingten Auslagen, die nicht als Lohnbestandteil gelten.
Damit Spesen in der Schweiz sozialversicherungsfrei bleiben, müssen folgendeBedingungen erfüllt sein:
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen auf den Spesen weder AHV-, ALV- nochBVG-Beiträge entrichtet werden.
Wichtig: Sobald Spesen wie zusätzlicher Lohnbehandelt werden (z. B. durch überhöhte Pauschalen oder Zahlungen ohne klarenBezug zur beruflichen Tätigkeit), entfällt die Sozialversicherungsfreiheit.
Gemäss den Vorgaben der kantonalen Steuerverwaltungen muss jede Firma über eine klare, schriftlich dokumentierte Spesenregelung verfügen.Diese definiert unter anderem:
Wichtig: Sobald Unternehmen mit Pauschalspesen arbeiten wollen, muss dasentsprechende Spesenreglement vorab von der zuständigen kantonalen Steuerbehörde genehmigt werden, damit die Pauschalen steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Tipp: Viele Kantone stellen anerkannte Vorlagen und Merkblätter zu Spesenmodellen bereit – einBlick darauf lohnt sich.
Unternehmen in der Schweiz können zwischen zwei Modellen der Spesenvergütung wählen:
Gerade bei wiederkehrenden Auslagen (z. B. Mittagessen beiAussendienst) kann eine Spesenpauschale sinnvoll sein –vorausgesetzt, sie ist steuerlich anerkannt.
Ein häufiger Fehler: Spesen werden mit Bonus oder Lohnanteilen vermischt. Das ist nicht zulässig. Für eine rechtskonforme Lohnabrechnung müssen Spesen:
Fazit: Spesen sind kein Lohnbestandteil – sie müssen klar abgegrenzt behandelt werden.
Spesen werden beitragspflichtig, wenn sie in Wahrheit Lohnbestandteile sind, z. B.:
Dann beurteilt die AHV diese Leistungen als Lohn, und sie werden beitragspflichtig (AHV, ALV, BVG etc.).
Bei international tätigen Unternehmen oder Mitarbeitenden mit Wohnsitz im Ausland (z. B. Grenzgänger) gelten teilweise abweichende Spesenregelungen. Hier ist besondere Vorsicht geboten – insbesondere bei längeren Auslandseinsätzen oder temporärenEntsendungen.
Empfehlung: Lassen Sie die Spesenregelung in solchen Fällen durch einen erfahrenen Treuhänder oder Payroll-Experten prüfen.
Die korrekte Spesenabrechnung in der Schweiz schützt vor steuerlichen Risiken, schafft Vertrauen bei Mitarbeitenden und reduziert administrativen Aufwand. Mit einer klaren Spesenregelung, professioneller Lohnbuchhaltung und digitalen Tools wie PayFlow lassen sich Fehler vermeiden – und gleichzeitig Prozesse optimieren.