Mutterschaftsentschädigung in der Schweizer Lohnabrechnung
In der Schweiz haben Arbeitnehmerinnen, die ein Kind bekommen, Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung (MSE), sofern sie die Voraussetzungen erfüllen:
Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal CHF 220 pro Tag, für 14 Wochen (98 Tage) ab Geburt.
Die Auszahlung erfolgt über dieAHV-Ausgleichskasse. Arbeitgeber können die Entschädigung entweder selbst auszahlen und rückerstatten lassen oder die direkte Auszahlung durch die Kasse wählen.
Im Payroll-SystemPayFlow lässt sich dieser Prozess automatisiert, gesetzeskonform und transparent abbilden, inklusive AHV-Schnittstelle und Absenzenverwaltung.
Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach derGeburt nicht gekündigt werden. Im Krankheitsfall gelten je nach Dienstjahr regionale Skalen wie z. B. die Berner Skala für die Lohnfortzahlung.
Mutterschaftsurlaub unterbricht das Arbeitsverhältnis nicht. Ferienansprüche und Feiertage laufen weiter, können bei langer Abwesenheit jedoch anteilig gekürzt werden. DieseAspekte müssen in der Lohnabrechnung korrekt und nachvollziehbar erfasst werden.
Während des Mutterschaftsurlaubs gelten besondere Regeln für die Abrechnung der Sozialversicherungen in der Schweiz. AHV/IV/EO-Beiträge sind weiterhin geschuldet, BVG-Beiträge hingegen können je nach Vertragspflicht pausieren oder weiterlaufen. AuchUnfallversicherung und Krankentaggeld sind korrekt zu behandeln.
PayFlow unterstützt Unternehmen dabei, diese Abrechnungen automatisiert und gesetzeskonform abzubilden für Festanstellungen wie auch für temporäre Einsätze.
Auch Temporärmitarbeiterinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Im Personalverleih gilt zusätzlich der GAVPersonalverleih, der spezifische Regelungen zur Lohnfortzahlung und zum Schutz während der Schwangerschaft enthält.
Gerade hier ist die Payroll besonders anspruchsvoll: Es braucht einsatzbezogene Absenzenverwaltung, GAV-konforme Lohnlogik und eine sichere Schnittstelle zur Ausgleichskasse.Mit PayFlow lässt sich auch Mutterschaft in der Temporärarbeit korrekt und effizient abrechnen.
👉Lies dazu auch unseren Beitrag: Temporärarbeit und Lohnabrechnung in der Schweiz
Die Mutterschaftsregelungen in der Schweiz bringen zahlreiche Herausforderungen für die Lohnabrechnung mit sich. Von der Entschädigung über Sozialabgaben bis hin zu BVG und Feiertagen muss alles korrekt erfasst werden, insbesondere in der Temporärarbeit und imPersonalverleih.
PayFlow ist die Payroll-Lösung für Unternehmen, die rechtssicher, GAV-konform und effizient abrechnen wollen – für Festanstellungen, Freelancer und Temporäreinsätze.