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Recht
22.12.2025

Scheinselbstständigkeit in der Schweiz: Was Unternehmen und Freelancer wissen müssen

Wer als Selbstständig oder Freelancer gilt, aber wie ein Angestellter arbeitet, riskiert AHV-Nachzahlungen, Bussen und soziale Nachteile. Klare Verträge, mehrere Auftraggeber und unabhängige Arbeitsweise sind der Schlüssel zur rechtlichen Sicherheit.
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Eine junge Frau und ein Mann schauen sich in einem Büro Dokumente an.
Die Zusammenarbeit mit Freelancern, Einzelfirmen oder externen Dienstleistern ist für viele Unternehmen in der Schweiz Alltag. Besonders in projektbasierten oder temporären Einsätzen schaffen sie Flexibilität ohne langfristige Bindung. Doch genau hier lauert ein oft unterschätztes Risiko: Scheinselbstständigkeit mit teils gravierenden Folgen für Unternehmen und Selbstständige.

Inhaltsverzeichnis:

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Was ist Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person als selbstständig beauftragt wird, jedoch faktisch wie ein Mitarbeitender bzw. Arbeitnehmer in einem Unternehmen arbeitet – also abhängig vom Auftraggeber und ohne unternehmerisches Risiko. Formal handelt es sich um einen Auftrag, tatsächlich aber um ein Arbeitsverhältnis mit Folgen für AHV, Sozialversicherung und Lohnabrechnung. Nach Schweizer Recht handelt es sich in solchen Konstellationen um eine abhängige Beschäftigung, wobei die Kriterien der AHV entscheidend sind.

Beispiel aus der Praxis in der Schweiz

Ein IT-Freelancer stellt zwar externe Rechnungen, doch:

  • arbeitet fünf Tage pro Woche vor Ort
  • nutzt die Infrastruktur des Unternehmens
  • ist ins Team integriert und arbeitet eng mit Mitarbeitenden zusammen
  • hat keine weiteren Auftraggeber

In diesem Fall wird die AHV diese Zusammenarbeit eher als unselbstständige Arbeit einstufen. Rechtlich handelt es sich dann um ein Arbeitsverhältnis mit entsprechenden Folgen für beide Seiten. Nach Recht und Praxis ist dies ein klassisches Beispiel dafür, dass es sich nicht um selbstständige Beschäftigung handelt.

Woran erkennt man Scheinselbstständigkeit?

Die AHV-Ausgleichskassen beurteilen anhand folgender Kriterien:

  • wirtschaftliche Abhängigkeit: über 50 % Einkommen von einem einzigen Auftraggeber?
  • Weisungsgebundenheit: Vorgaben zu Zeit, Ort und Art der Arbeit? Handelt der Auftragnehmer wie ein Arbeitnehmer?
  • fehlende Unternehmerrisiken: kein eigener Marktauftritt, kein unternehmerisches Risiko

Verträge allein reichen nicht aus. Die Entscheidung basiert auf den tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Nach geltendem Recht handelt es sich um eine Gesamtbetrachtung aller Kriterien, um festzustellen, ob ein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt.

Typische Merkmale im Überblick

Hinweise auf ein echtes Arbeitsverhältnis:

  • feste Arbeitszeiten oder Anwesenheitspflicht
  • Integration in Arbeitsprozesse und Teams mit anderen Mitarbeitenden
  • Tätigkeit überwiegend oder ausschliesslich für einen einzigen Auftraggeber
  • kein unternehmerisches Risiko
  • keine eigene Marketing- oder Angebotspräsenz
  • Infrastruktur des Auftraggebers wird genutzt
  • langfristige Einsätze ohne klar abgegrenztes Projekt

Je mehr dieser Punkte zutreffen, desto höher ist das Risiko, dass die AHV eine Scheinselbstständigkeit feststellt. Rechtlich handelt es sich dann um eine fehlerhafte Einstufung der Beschäftigung mit erheblichen Folgen nach Schweizer Recht.

Was Freelancer beachten sollten

Viele Freelancer gehen davon aus, dass eine AHV-Anmeldung oder ein Eintrag als Einzelfirma genügt. Wird jedoch Scheinselbstständigkeit festgestellt, können soziale Nachteile, fehlende Absicherung und zusätzliche Lohn- bzw. AHV-Beiträge die Folge sein. Nach Recht und Praxis betrifft dies insbesondere Personen, die faktisch wie Arbeitnehmer eingesetzt werden, obwohl die Beschäftigung als selbstständig deklariert ist.

Risiken für Freelancer

  • kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALV)
  • keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft
  • kein bezahlter Urlaub
  • kein Kündigungsschutz nach Arbeitsrecht
  • keine UVG-Absicherung
  • Sozialversicherungsbeiträge müssen vollständig selbst getragen werden

Diese Folgen zeigen, dass es sich nicht um eine gleichwertige Alternative zur regulären Beschäftigung handelt, wenn die Kriterien der Selbstständigkeit nicht erfüllt sind.

Wie sich Freelancer absichern können

  • mehrere Auftraggeber: idealerweise drei oder mehr wiederkehrende Mandate
  • Unabhängigkeit dokumentieren: keine Integration in Prozesse oder Infrastruktur des Kunden
  • Verträge klar formulieren: eigenverantwortliche Arbeitsweise, freie Zeiteinteilung, eigenes Risiko
  • AHV-Bescheinigung beantragen: sinnvoll, aber muss zur tatsächlichen Tätigkeit passen und dem Recht entsprechen

Breite Kundenbasis

Für Freelancer ist es besonders wichtig, ihre Selbstständigkeit nicht nur zu leben, sondern auch klar zu dokumentieren – vor allem im Hinblick auf Sozialversicherungen und mögliche Risiken wie Scheinselbstständigkeit. Dabei hilft es, von Anfang an auf eine breite Kundenbasis zu setzen. Wer mindestens drei regelmässig wiederkehrende Auftraggeber betreut, reduziert nicht nur das wirtschaftliche Risiko, sondern unterstreicht auch die eigene unternehmerische Unabhängigkeit.

Strukturelle Unabhängigkeit

Ebenso wichtig ist es, sich nicht in die internen Strukturen oder Prozesse eines einzelnen Auftraggebers einzugliedern – etwa durch die Nutzung der firmeneigenen E-Mail-Adresse, eine feste Anwesenheitspflicht oder dauerhafte Arbeitsplätze beim Kunden. Diese Merkmale können im Ernstfall als Indizien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gewertet werden.

Vertragliche Abgrenzung

Eine saubere, vertragliche Abgrenzung ist daher unerlässlich. In den Verträgen sollte deutlich werden, dass der oder die Freelancer:in eigenverantwortlich arbeitet, nichtweisungsgebunden ist und selbst über Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung entscheidet.

AHV-Bescheinigung

Zusätzlich kann eine AHV-Bescheinigung zur Untermauerung des Selbstständigenstatus hilfreich sein – am besten lässt man diese im Zweifel extern prüfen.

Und wenn Unsicherheit besteht?

Dann lohnt es sich, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Gleichzeitig solltest du auch bei der Lohnabrechnung keine Risiken eingehen – denn formale Fehler können ebenso teuer werden wie eine falsche Einstufung. Welche typischen Stolperfallen es gibt und wie du sie vermeidest, erfährst du in unserem Blogartikel: Die häufigsten Fehler bei der Lohnabrechnung.

Was Unternehmen beachten sollten

Unternehmen tragen ein hohes Risiko, wenn Auftragnehmer als Freelancer auftreten, aber wie Mitarbeitende bzw. Arbeitnehmer arbeiten. Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, sind Sozialversicherungsbeiträge, AHV-Nachzahlungen und rechtliche Folgen möglich. Nach Schweizer Recht handelt es sich dabei um eine fehlerhafte Gestaltung der Beschäftigung, die auch für interne Mitarbeiter Konsequenzen haben kann.

Konsequenzen für Unternehmen

  • AHV-Nachzahlungen (bis 5 Jahre rückwirkend)
  • Pflicht zur BVG-Anmeldung
  • Bussen wegen Schwarzarbeit
  • Schadenersatz bei fehlender Unfallversicherung
  • administrativer Aufwand
  • Reputationsrisiko

Diese Folgen zeigen deutlich, dass es sich nicht um ein rein formales Thema handelt, sondern um eine zentrale Frage des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts.

Wie sich Unternehmen absichern können

  • AHV-Bescheinigung vor Zusammenarbeit prüfen
  • Arbeitszeiten, Arbeitsort und Infrastruktur nicht vorgeben
  • klare Vertragsgestaltung (kein Weisungsrecht, eigenes Risiko)
  • mehrere Auftraggeber bestätigen lassen
  • Aufträge an GmbH/AG bevorzugt vergeben
  • AHV-Checklisten verwenden
  • Payroll-Lösungen einsetzen für rechtssichere Prozesse und Sozialversicherung

Professionelle Payroll-Dienstleister übernehmen Anmeldung, Vertragswesen und Lohn korrekt nach Schweizer Recht – inklusive AHV, BVG, UVG etc. Dadurch handelt es sich für Unternehmen und Mitarbeitende um eine rechtssichere Lösung, bei der die Beschäftigung korrekt eingeordnet wird.

➤ Grundlagen zur Lohnabrechnung findest du hier: Lohnabrechnung in der Schweiz: Pflichten und Vorgaben

AHV-Bescheinigung einholen (vor Vertragsabschluss)

Unternehmen sollten vor Beginn der Zusammenarbeit eine AHV-Bescheinigung vom Freelancer anfordern. Dieses Dokument bestätigt formell den selbstständigen Status. Wichtig: Die Bescheinigung allein reicht nicht aus – die tatsächliche Arbeitsweise muss den Angaben entsprechen.

Klare Abgrenzung der Tätigkeit im Vertrag

Verträge müssen eindeutig festhalten, dass der Freelancer nicht in das Unternehmen integriert ist. Keine firmeninterne E-Mail-Adresse, kein fester Arbeitsplatz und keine Einbindung in hierarchische Strukturen. Je unabhängiger die Zusammenarbeit gestaltet ist, desto geringer das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.

Freie Arbeitszeiten & eigene Infrastruktur

Echte Selbstständige arbeiten orts- und zeitunabhängig und nutzen eigene Geräte/Tools. Unternehmen sollten keine festen Arbeitszeiten vorgeben und darauf achten, dass der Dienstleister nicht regelmäßig vor Ort ist.

Mindestens drei Auftraggeber prüfen

Ein Hauptindiz für Scheinselbstständigkeit ist wirtschaftliche Abhängigkeit. Idealerweise hat der Freelancer mehrere Kunden – Unternehmen können diskret nachfragen oder im Vertrag eine entsprechende Bestätigung verlangen.

Zusammenarbeit mit GmbH/AG bevorzugen

Bei Aufträgen an juristische Personen (AG, GmbH) entfällt das Scheinselbstständigkeits-Risiko. Für Unternehmen ist dies die sicherste Option, da hier ein reines B2B-Verhältnis vorliegt.

AHV-Checklisten zur Risikobewertung nutzen

Die Schweizer AHV-Ausgleichskassen bieten offizielle Kriterienkataloge zur Prüfung. Unternehmen sollten diese Checklisten systematisch anwenden – besonders bei langfristigen oder intensiven Kooperationen.

Professionelle Beratung oder Payroll-Lösungen

Im Zweifelsfall lohnt sich eine rechtliche Prüfung durch Spezialisten. Alternativ können Unternehmen Freelancer über Payroll-Dienstleister (z.B. PayFlow) engagieren – diese übernehmen die korrekte Anmeldung und Absicherung.

Tipp: Ab 2025 gelten Einkommen unter CHF 2‘500 pro Jahr als geringfügig. Hier entfällt die Beitragspflicht, und das Risiko einer Scheinselbstständigkeit ist meist gering.

Viele Firmen arbeiten deshalb heute bewusst nicht mehr mit Einzelfirmen zusammen, sondern vergeben Aufträge direkt an juristische Personen (AG, GmbH), um das Risiko zu minimieren.

Fazit

Scheinselbstständigkeit betrifft sowohl Freelancer als auch Unternehmen. Eine korrekte rechtliche Einordnung schützt vor Nachzahlungen, Lohnrisiken und Problemen mit AHV und Sozialversicherung. Klare vertragliche Abgrenzung, mehrere Auftraggeber sowie professionelle Payroll-Lösungen sorgen für Transparenz und Sicherheit. Nach geltendem Recht handelt es sich dabei um einen wichtigen Schutzmechanismus für Arbeitnehmer, Mitarbeitende und Unternehmen, um die rechtlichen Folgen einer falschen Beschäftigung zu vermeiden.

Wie Payroll-Modelle funktionieren und was sie für Unternehmen in der Schweiz leisten können, erklären wir in unserem Beitrag „Payroll einfach erklärt: Lohnbuchhaltung in der Schweiz“.

Alternativen zur Risikominimierung

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann auf professionelle Payroll-Modelle setzen. Diese bieten eine rechtssichere Lösung, insbesondere wenn externe Fachkräfte flexibel und kurzfristig eingebunden werden sollen, ohne arbeitsrechtliche Grauzonen.Unternehmen profitieren dabei von klar geregelten Arbeitsverhältnissen, rechtlicher Absicherung und administrativer Entlastung.

Ein Beispiel dafür ist PayFlow: Unser Service hilft Unternehmen, externe Mitarbeitende rechtssicher zu beschäftigen – inklusive Vertragswesen, Anmeldung, Lohnabrechnung und Sozialversicherungen. So minimieren Sie nicht nur das Risiko von Scheinselbstständigkeit, sondern sparen auch Zeit und Ressourcen im Tagesgeschäft.

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Was bedeutet Scheinselbstständigkeit in der Schweiz?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person offiziell als Selbstständige/r auftritt, aber in der Praxis wie eine Angestellte arbeitet – z. B. durch feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit oder ausschliessliche Tätigkeit für einen einzigen Auftraggeber. Die AHV stuft solche Fälle als unselbstständiges Arbeitsverhältnis ein.

Woran erkennt man Scheinselbstständigkeit?

Die AHV-Ausgleichskassen prüfen anhand folgender Kriterien: Mehr als 50 % des Einkommens stammt von einem einzigen Auftraggeber Weisungsgebundenheit bezüglich Arbeitszeit, Ort oder Aufgaben Keine eigenen Kunden oder kein Marktauftritt Nutzung der Infrastruktur des Auftraggebers Keine unternehmerischen Risiken (z. B. eigene Investitionen fehlen) Je mehr dieser Punkte zutreffen, desto höher ist das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.

Welche Folgen hat Scheinselbstständigkeit für Freelancer?

Für Freelancer in der Schweiz kann Scheinselbstständigkeit gravierende Folgen haben. Wird eine Tätigkeit von der AHV rückwirkend als unselbstständige Beschäftigung eingestuft, müssen alle Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlt werden, sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil. Zudem verlieren Freelancer Ansprüche wie Arbeitslosenentschädigung (ALV), Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall und bezahlte Ferien. Auch die eigenständige Krankenversicherung und die Pensionskasse (BVG) müssen rückwirkend angepasst werden.

Welche Konsequenzen drohen Unternehmen bei Scheinselbstständigkeit?

Unternehmen, die in der Schweiz mit Scheinselbstständigen arbeiten, riskieren empfindliche Strafen. Stellt die AHV bei einer Arbeitgeberkontrolle fest, dass eine angeblich selbstständige Person wie eine Angestellte tätig war, müssen die Arbeitgeberbeiträge zur AHV und BVG bis zu fünf Jahre rückwirkend nachgezahlt werden. Zusätzlich drohen Bussen wegen Schwarzarbeit, Schadenersatzforderungen bei fehlender Unfallversicherung und ein hoher administrativer Aufwand. Auch Reputationsschäden sind möglich, insbesondere in Branchen wie IT, Bau oder Gesundheitswesen, wo der Einsatz von Freelancern häufig vorkommt.

Wie können sich Freelancer gegen Scheinselbstständigkeit absichern?

Freelancer in der Schweiz sollten aktiv darauf achten, ihre Selbstständigkeit zu dokumentieren und zu leben. Dazu gehört, mehrere Auftraggeber gleichzeitig zu betreuen, eigene Arbeitsmittel zu nutzen, einen klaren Marktauftritt zu haben und nicht dauerhaft in die Strukturen eines Auftraggebers integriert zu sein. Eine AHV-Bescheinigung zur Selbstständigkeit ist sinnvoll, ersetzt aber nicht die tatsächliche unabhängige Arbeitsweise. Klare Verträge, die Eigenverantwortung und Weisungsfreiheit betonen, sind ebenso wichtig.

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